Das
Kindergartenjahr reicht parallel zum Schuljahr vom 1.08. eines Jahres bis zum 31.07. des darauf folgenden Jahres.
Der
Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz richtet sich in Bremen derzeit an eine Betreuung von 8 - 12 Uhr (
4oM).
"Politisch gewollt" ist derzeit in Bremen eine Betreuung von 8 - 13 Uhr (
5mM), die in fast allen Kitas des Katholischen Gemeindeverbandes auch angeboten wird.
Eine Garantie für die Aufnahme in die Wunscheinrichtung gibt es nicht. Sollte es mehr Anmeldungen als freie Plätze geben, können Sie sich ggf. auf die Warteliste der Kita setzen lassen. Damit ruht der Rechtsanspruch. Bitte informieren Sie sich bei der Leiterin der entsprechenden Kita.
Die
Aufnahme eines Kindergartenkindes (3-6jährige) mit einem Betreuungsumfang von 4 Stunden
(4oM), bzw. 5 Stunden erfolgt in der Regel für die Zeit bis zum Eintritt des Kindes in die Schule.
Die Aufnahme in eine 6-/7- oder 8-stündige Betreuung und in den Hort gilt für das Aufnahmejahr, Verlängerungen sind möglich, der Bedarf wird jeweils neu ermittelt.
Krippenkinder können bei vorhandener Kapazität und Bedarf mit ihrem dritten Geburtstag in den Kindergarten wechseln.
Das Aufnahmeverhältnis kann nur aus wichtigen Gründen vom Träger gekündigt werden.
Eine vorzeitige
Abmeldung von Seiten der Eltern am Ende des Kindergartenjahres (31. Juli) ist mit einer schriftlichen Kündigung bis zum 31. Mai verbunden.
Aus pädagogischen und betriebstechnischen Gründen ist eine Abmeldung oder Kündigung zum 31. Mai und zum 30. Juni nicht möglich. In besonderen Fällen kann eine Abmeldung durch die Eltern schriftlich mit einer zweiwöchigen Frist zum Monatsende erfolgen.
Über anstehende
Fehlzeiten der Kinder sowie ansteckende Krankheiten - auch in der Wohnungsgemeinschaft des Kindes - sind die MitarbeiterInnen zu informieren.
Einmal jährlich findet in den Einrichtungen eine ärztliche und eine zahnärztliche
Vorsorgeuntersuchung statt. Die Inanspruchnahme ist freiwillig.
Impfempfehlungen entnehmen Sie bitte der "Information zum Impfschutz und zum Infektionsschutz in Kindereinrichtungen", die Sie in der Kita einsehen können.
Erfolgt das
Bringen und
Abholen der Kinder durch eine von Ihnen beauftragte Person, muss der Leiterin eine schriftliche Bestätigung vorliegen.
Als
Ferienregelung gilt die Ferienzeit für die allgemeinbildenden Schulen im Land Bremen. In den Ferien wird ein Feriendienst angeboten. Während dieser Zeit wird mit reduziertem Personal gearbeitet. Deshalb ist die Betreuung von Kindern aus verschiedenen Gruppen vorgesehen. Der Feriendienst kann auch in einer anderen katholischen Kindertagesstätte genutzt werden. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an die Leiterin Ihrer Kita.
Die Schließungszeiten sind an drei Wochen während der Sommerferien und zwischen Weihnachten und Neujahr. Näheres können Sie den Aushängen in Ihrer Kita entnehmen.
An den katholischen Feiertagen
Allerheiligen (1. November) und
Fronleichnam (Do, 07.06.2012 und Do, 30.05.2013) finden besondere Betreuungszeiten statt. Bitte beachten Sie hierzu die Aushänge in den Kitas.
Ferienzeiten im Land Bremen im Schuljahr 2012/2013:
| Bezeichnung | von | bis |
| Sommer | 2012 | Mo | 23.07. | Fr | 31.08. |
| Herbst | 2012 | Mo | 22.10. | Sa | 3.11. |
| Weihnachten | 2012/13 | Mo | 24.12. | Sa | 05.01. |
| Zeugnisferien | 2013 | Do | 31.01. | Fr | 01.02. |
| Ostern | 2013 | Sa | 16.03. | Di | 02.04. |
| Pfingsten | 2013 | Di | 21.05. |
| Sommer | 2013 | Do | 27.06. | Mi | 07.08. |
Der
Versicherungsschutz für die Kinder in den Einrichtungen besteht durch eine gesetzliche Unfallversicherung (Bremischer Gemeindeunfallversicherungsverband).
Der Versicherungsschutz besteht auf dem Weg zur Kindertagesstätte sowie auf dem Nachhauseweg, während des Aufenthaltes in der Tageseinrichtung innerhalb der Öffnungszeiten und bei allen Tätigkeiten, die sich aus dem Besuch der Tageseinrichtung ergeben - im Gebäude, auf dem Gelände und außerhalb der Tageseinrichtung, z. B. bei externen Unternehmungen.
Verlust, Verwechselung und Beschädigung der Kleidung und anderer mitgebrachter Gegenstände des Kindes sind nicht versichert.